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Gewichtsvorteil: 44-Tonnen-Regelung

Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Terminal des Kombinierten Verkehrs eingesetzt werden, dürfen ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 4 Tonnen mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. (http://www.kombiverkehr.de)