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Der maximale Geldbetrag, den ein Frachtführer an einen Verlader für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Waren zahlen muss, vorausgesetzt daß der Frachtführer gemäß dem Frachtvertrag haftet. Die Höhe der Haftungsobergrenze wird einvernehmlich festgelegt oder durch Gesetz bestimmt. (EU, CEMT, UN/ECE)
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