Für den rechtlichen Hintergrund des Kombinierten Verkehrs ist eine Vielzahl von nationalen und europäischen Richtlinien sowie Normwerken relevant. Im Folgenden sind wichtige Richtlinien und Normen mit direktem Bezug zum Kombinierten Verkehr aufgeführt und verlinkt.
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Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten.
Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr
Richtlinie (EU) 2015/719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Dreiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (53. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
Bietet ein allgemein anwendbares System zur Kennzeichnung, Identifizierung und Darstellung von Informationen über Frachtcontainer. Spezifiziert ein Identifizierungssystem mit obligatorischen Markierungen für die visuelle Interpretation und optionalen Merkmalen für die automatische Identifizierung und den elektronischen Datenaustausch sowie ein Kodierungssystem für Daten zu Containergröße und -typ. Ersetzt die zweite Auflage, die technisch überarbeitet wurde.
Diese Verfahrensnorm dient der einheitlichen Kennzeichnung von Intermodalen Ladeeinheiten [Wechselbehältern (Teil 2) und Sattelanhängern (Teil 3)], wodurch eine eindeutige Identifizierung dieser Intermodalen Ladeeinheiten im europäischen Schienennetz möglich ist. Zudem beschleunigen die einheitliche Kodierung (Teil 1) und ein einheitlicher Anbringungsort diese Zuordnung.
DIGIT - Standardisierung des Datenaustauschs für alle Akteure der intermodalen Kette zur Gewährleistung eines effizienten Informationsflusses und einer zukunftsfähigen digitalen Kommunikation