Sowohl Deutschland als auch Österreich und die Schweiz haben dazu definierte Fördersysteme zur Stärkung des Kombinierten Verkehrs in den letzten Jahrzehnten aufgebaut und ständig weiterentwickelt.
Nachfolgend werden insbesondere wichtige Informationen und Dokumente zur Förderung des Kombinierten Verkehrs in der DACH Region dargestellt.
Förderung Deutschland
Der Bund fördert den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionsausgaben. Ziel ist die Entwicklung von Infrastruktur für die Verlagerung von Gütern auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße.
Förderung Österreich
„Das BMK gewährt nach Maßgabe der gegenständlichen Richtlinie bzw. der vorhandenen Mittel, Förderungen für die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnanlagen sowie für den Bau und den Ausbau von Umschlagseinrichtungen im intermodalen Verkehr (land-/wassergebundene Modenkombinationen), um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern. Die Unterstützung für Terminalanlagen erfolgt in Form eines Zuschusses bzw. durch Annuitätenzuschüsse zu den förderfähigen Investitionskosten.“
„Um ein marktadäquates und qualitativ hochwertiges Angebot im Kombinierten Verkehr und im Einzelwagenverkehr sicherzustellen, werden im gegenständlichen Förderprogramm insbesondere jene Produktionsformen (u.a. unbegleiteter Kombinierter Verkehr und begleiteter Kombinierter Verkehr) unterstützt, durch die bereits bisher ein großer Anteil an umweltfreundlichen Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbracht wurde.“
Förderung Schweiz
Die Förderung stützt sich auf das Gütertransportgesetz und die Gütertransportverordnung in der Schweiz.
„Private Investoren, Betreiber und Eigentümer können beim Bund ein Gesuch um Investitionsbeiträge einreichen. Die Gesuchsteller tragen mindestens 40% der Kosten selber. Besondere Bestimmungen gelten für KV-Umschlagsanlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung und Anlagen im Ausland. Die Fördergrundsätze sind in der Gütertransportverordnung geregelt und werden in einem Leitfaden für Gesuche um Investitionsbeiträge weiter erläutert.“
Der Bund unterstützt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs mit Betriebsbeiträgen. Berechtigt sind Relationen im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und im begleiteten kombinierten Verkehr (rollende Landstrasse, Rola), die nicht kostendeckend geführt werden können.
Im Rahmen von Offertverfahren bestellt der Bund bei rund 30 Operateuren des kombinierten Verkehrs alpenquerende Relationen von Italien bzw. dem Tessin in die Nordschweiz, nach Deutschland, Frankreich oder die Benelux-Staaten und bezahlt für die erbrachten Leistungen Betriebsabgeltungen.