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(Unbegleiteter Kombinierter Verkehr)
Nur die Ladeeinheiten werden von einem Verkehrsträger auf einen anderen Verkehrsträger umgeladen („umgeschlagen“) und weitertransportiert - Zugfahrzeug und Fahrer begleiten den Transport nicht und stehen für andere Aufgaben zur Verfügung. (Gronalt et al. 2010)