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(Sonderziehungsrechte)
Währungseinheit des internationalen Währungsfonds, 8, 33 entspricht rund € 10, - SZR/kg, der Frachtführer ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderziehungsrechte dementsprechend abzusichern. (Gronalt et al. 2010, Posset et al. 2014)