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Sattelzugfahrzeug mit einem Sattelanhänger gekuppelt. Auf Deutsch wird für ein Sattelkraftfahrzeug auch der Begriff „Sattelzug“ verwendet. (EU, CEMT, UN/ECE)
Zweiteiliger Kraftwagen, zur Beförderung von Personen oder Gütern, der aus einem Sattelzugfahrzeug und einem so auf diesem aufliegenden Sattelanhänger besteht, dass ein wesentlicher Teil seines Eigengewichts oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines höchsten zulässigen Gesamtgewichts vom Sattelzugfahrzeug getragen wird. (Gronalt et al. 2010, Posset et al. 2014)