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Sattelanhänger

(auch: Sattelauflieger, Auflieger, SAL)

Ein motorloses Fahrzeug für den Güterverkehr, das dazu bestimmt ist, so an ein Sattelzugfahrzeug angekuppelt zu werden, daßß ein wesentlicher Teil seines Gewichtes und seiner Ladung von diesem Kraftfahrzeug getragen wird. Eine Adaptierung der Sattelanhänger für die Verwendung im Kombinierten Verkehr kann erforderlich sein. Auf Deutsch wird für einen Sattelanhänger auch der Begriff „Sattelauflieger“ verwendet. (EU, CEMT, UN/ECE)
Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses bei einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines höchsten zulässigen Gesamtgewichtes belastet. (Gronalt et al. 2010, Posset et al. 2014)