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Strecken-, achs- und abgasklassenabhängige Benutzungsgebühr von Autobahnen und Schnellstraßen für Kraftfahrzeuge über 3, 5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) - Busse und Lkw; die Regelung gilt für alle Straßenbenutzer, sechs Sondermautstrecken bleiben weiterhin bestehen, Mautausnahmen sind nur in sehr geringem Umfang vorgesehen (Blaullichtfahrzeuge, Bundesheer, UNO). (Gronalt et al. 2010, Posset et al. 2014)