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Für den Zugang zur Schieneninfrastruktur (§ 10a Eisenbahngesetz 1957) der Österreichischen Bundesbahnen ist ein Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE) zu entrichten. Das Infrastrukturbenutzungsentgelt wird ab 1/1/2001 auf Basis von Benutzungsentgeltkategorien (IBE-K) und Benutzungsentgeltsätzen (IBE-S) sowie Formeln berechnet. (Gronalt et al. 2010, Posset et al. 2014)
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