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Jedes zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte motorlose Fahrzeug für den Güterverkehr, ausgenommen Sattelanhänger. (EU, CEMT, UN/ECE)
Fahrzeug, das nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, mit Kraftfahrzeugen auf Straßen gezogen zu werden. Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gewicht von nicht mehr als 750 kg. (Gronalt et al. 2010, Posset et al. 2014)