Fahrzeuge im Vor- oder Nachlauf zu oder vom nächstgelegenen geeigneten Terminal innerhalb von 150 km Luftlinie dürfen ein Gesamtgewicht von 44t haben (im Gegensatz zu Fahrzeugen im reinen Straßengüterverkehr mit einem zulässigem Maximalgewicht von 40t). Der Transport größerer Mengen führt hier zu Einsparungen von Lkw-Fahrten.
Gesetzestext zur 44-t-Regelung: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 34 Achslast und Gesamtgewicht
Für Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf des KV wird keine Kfz-Steuer fällig, sofern die Fahrten innerhalb von 150km Luftlinie von bzw. zum Terminal stattfinden.
Gesetzestexten zur Befreiung der Kfz-Steuer: Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3 Ausnahmen von der Besteuerung sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz § 4 Erstattung der Steuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn
Straßennutzungsgebühren (Maut) für die gefahrenen Kilometer per Lkw lassen sich reduzieren bzw. gar vermeiden durch die Nutzung des KV. Mautgebühren fallen lediglich für Strecken auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen im Vor- und Nachlauf an.
Fahrzeuge im Vor- oder Nachlauf des KV sind von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen ausgenommen. Die mit dem LKW zurückgelegte Strecke darf allerdings vom Bahnhof bis zum Empfänger/ Versender 200 km bzw. vom Hafenterminal bis zum Empfänger/ Versender 150 km nicht überschreiten.
Gesetzestext zur Ausnahmen bei Fahrverboten: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) § 3
Schienen- und Schiffsverkehre im KV finden zumeist im Liniendienst statt, wodurch Planbarkeit und eine optimale Auftragsabwicklung gewährleistet werden können. Jeder nichtgefahrene Lkw-Kilometer führt zu einer Einsparung oder zu einem Wegfall von Ruhezeiten der Fahrer. Folgen sind freie Personalkapazitäten, reduzierte Kosten für Instandhaltung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch kurze Vor- und Nachlauftransporte anstatt Fernverkehre.
Der KV führt die Stärken der einzelnen Verkehrsträger zusammen: regionale Punkt-zu-Punkt Belieferung per Lkw, Bündelung von großen Volumina über lange Distanzen per Massentransportmittel, wie Bahn, Binnenschiff oder Seeschiff.
Durch die Nutzung des KV werden Lkw-Verkehre auf der Straße eingespart. Die negative Wahrnehmung von Lkw im Fernverkehr durch die Bevölkerung wird vermindert (leerere Autobahnen und Bundesstraßen, weniger Staus, weniger Schadstoffausstoß, etc.).
Durch permanente Transportüberwachung und zentrale Betriebssteuerung bei spurgeführten Verkehrswegen (Schiene) sowie bei Transporten per Binnenschiff entsteht eine hohe Transportsicherheit, insbesondere bei Gefahrguttransporten.
Die Zusammenfassung von Ladungen auf Massentransportmittel und Einsparung von Lkw-Transporten hat positive Auswirkungen auf die CO2-Bilanz je Ladeeinheit. Insbesondere die Verkehrsträger Schiene und Binnenschiff gelten als umweltfreundlich. Im Zuge der Klimaschutzziele der Bundesregierung wird eine zunehmende Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder das Binnenwasserstraße angestrebt (ECOTransIT, TREMOD).
Durch Zusammenfassung von Ladungen auf Massentransportmitteln entstehen Kostenvorteile je transportierte Tonne.
Die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden durch den Einsatz von Lkw-Fahrpersonal ausschließlich im Nah- und Regionalbereich im Vor- und Nachlauf des KV vereinfacht und unterstützt. Darüber hinaus kann im begleiteten KV auf der Rollenden Landstraße die verbrachte Zeit des Lkw-Fahrpersonals als Ruhezeit angerechnet werden.